Häufige Fragen und Antworten
Wer kommt für die Kosten der Pflege auf?
In den meisten Fällen die Pflegeversicherung (Grundpflege) bzw. die Krankenkasse (Behandlungspflege, Krankenhaus-Vermeidungspflege). In bestimmten Fällen können nach Antrag auch die örtlichen Sozial Hilfe Träger die Kosten übernehmen. Nach Unfällen ist eine Übernahme durch Unfallversicherungen möglich (Private Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften z.B. bei Wegeunfällen).
Was bedeutet Grundpflege?
Dies sind Leistungen die mit der Körperpflege zusammenhängen aber auch mit Leistungen der Hauswirtschaft. Grundlage hierfür bildet das SGB XI bzw. SGB XII bei Pflegebedürftigen die keine Eigenleistung tragen können.
Was versteht man unter Behandlungspflege?
Behandlungs- und Krankenhausvermeidungspflege bezieht sich auf medizinisch Notwendige Leistungen, die Ärzte verordnen oder an Pflegedienste delegieren können. Hierzu zählen: Das Anlegen von Wundverbänden, Verabreichen und richten von Medikamenten, Infusionen verabreichen, Spritzen geben, Blutzuckerkontrollen, Anlegen von Kompressionsstrümpfen oder Verbänden und vieles mehr. Leistungen dieser Art sind im SGB V verankert und in einem Katalog dem HKR zusammengefasst.
Muss ich etwas zuzahlen?
Bei der Grundpflege zahlt der Klient einen Betrag für die Investitionskosten. Zusätzlich können je nach Umfang der Pflege und der Leistungsbuchung auch Eigenanteile entstehen. Die Pflegeversicherung ist auf jeden Fall keine Vollkasko Versicherung. Dies gilt es auch bei der eigenen Altersplanung zu beachten.
Gibt es Angebote für überlastete Angehörige und Pflegepersonen?
Es gibt die Möglichkeit Betreuungsangebote zu nutzten (Stundenweise), damit angehörige oder Pflegepersonen entlastet werden. Im Pflegerischen Bereich gibt es die Möglichkeit Verhinderungspflege (ambulante Pflege) oder Kurzzeitpflege (stationäre Pflege) zu beantragen. Auch individuelle Pflegeschulungen können zu einer Entlastung beitragen. Manchmal sind kleine Tipps und Tricks so hilfreich, dass die Pflege danach viel leichter wird.
Wie wird bei Ihnen gepflegt?
Wir Pflegen nach dem Bezugspflegesystem, das heißt eine Pflegekraft kümmert sich ganzheitlich um den Klienten. Wir Pflegen nach unserem Pflegeleitbild und versorgen die Patienten so, dass Ihre Fähigkeiten erhalten bleiben und verbessert werden. Unser höchstes Ziel ist es die Klienten so zu mobilisieren, dass wir nicht mehr gebraucht werden. Am Anfang benötigt man hierfür zwar etwas mehr Zeit aber der Erfolg gibt uns Recht.
Können Sie die vereinbarten Zeiten auch einhalten?
Wir sind bemüht pünktlich zu sein. Sollten wir uns mehr als eine ¼ Stunde verspäten werden Sie informiert.
Was ist, wenn ich mal zum Arzt muss und jemand etwas früher kommen muss?
Wenn wir frühzeitig Informiert werden finden wir in aller Regel eine gute Lösung.
Wie sind Sie erreichbar?
Unsere Bürozeiten sind von Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00. Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Telefonisch sind wir immer erreichbar 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Außerhalb der Bürozeiten sollte aber nur in Notfällen oder in sehr dringenden Situationen angerufen werden. Für längere Gespräche können Sie jederzeit einen Termin vereinbaren, damit wir ausreichend Zeit für Sie haben.
Was ist, wenn ich ins Krankenhaus muss?
Für unsere Klienten gewährleisten wir eine Umfangreiche Überleitung, d.h. wir schreiben für das Krankenhaus einen Überleitbogen und sind für Rückfragen erreichbar.
Was ist, wenn ich oder mein Angehöriger keine Pflege mehr braucht?
Sie können jederzeit Ihren Pflegevertrag ohne Angaben von Gründen kündigen und dies fristlos. Im umgekehrten Fall ist dies nur mit einer Frist von 4 Wochen möglich.
Gibt es so etwas wie ein soziales Netzwerk?
Unsere Pflege umfasst nicht nur das körperliche Wohl wir pflegen ganzheitlich d.h. wir sehen den Menschen als Einheit von Körper, Geist und Seele. Innerhalb von Beratungen sichern wir dies und koordinieren für Sie Individuelle Angebote, wie z.B. Selbsthilfe-Gruppen, Betreuungsangebote, Demenzbetreuungen, Tagespflege, Ambulante Palliativ- und Hospitzdienst, Nachbarschaftshilfe und vieles mehr. Sollten wir nicht helfen können stellen wir einen Kontakt zu den Pflegestützpunkten her.
Bieten Sie auch 24 Stundenpflege an?
Wir haben eine 24 Stundenpflege nur für Intensiv-/Beatmungspatienten jedoch nicht für Klienten die eine Pflege durch Hilfskräfte wünschen. Da wir nur mit Fachkräften arbeiten wäre dies zu kostenintensiv.
Sind Sie Ausbildungsbetrieb?
Wir bilden bis zu 6 Pflegefachkräfte aus. Wir kooperieren mit der LOP-Hockenheim.
Meine Pflegekasse/Krankenkasse hat mich angeschrieben. Ich soll mir einen Pflegedienst suchen der einen Kontrollbesuch macht. Machen Sie so etwas?
Die Versicherungen nennen es einen Kontrollbesuch nach § 37,3 SGB XI. Diese müssen Pflegegeldbezieher alle ½ Jahre (Pflegegrad II und III) ¼ jährlich (Pflegegrad IV und V) durchführen lassen. Innerhalb dieses Beratungseinsatzes werden aktuelle Themen der Pflege besprochen und geschaut ob es dem Klienten gut geht. Die Pflegekassen bezahlen diese Einsätze zu 100%. Es empfiehlt sich vor so einem Einsatz sich Gedanken zu machen ob man nicht eine Kombination mit einer Intensiven Schulung möchte.